Eine Bestattungspflicht (und damit die Kostenübernahme der Bestattung) gilt für den überlebenden Ehepartner dann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayBestV nicht, wenn dieser nicht geschäftsfähig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob für den geschäftsunfähigen überlebenden Ehepartner ein Betreuer bestellt wurde oder nicht. Verantwortlich für die Kostenübernahme sind in solchen Fällen die anderen Angehörigen. Bei den im […..]
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