Ergänzungsbetreuung

Eine Ergänzungsbetreuung wird vom Gericht dann angeordnet, wenn der Betreuer an der Vertretung des Betreuten teilweise verhindert ist. Dies beispielsweise dann der Fall, wenn er einen Vertrag mit sich selbst abschließen müsste. Der bestellte Ergänzungsbetreuer hat seinen Aufgabenkreis in eigener Verantwortung zu besorgen. Er wird wie ein gewöhnlicher Betreuer entlohnt.