Die Änderung eines Testaments

termin.jpgEin eigenhändig geschriebenes unbd unterschriebenes Testament kann in der Regel vom Testator abgeändert oder aufgehoben werden. Dies geschieht durch:
– ein neues Testament, in dem das Frühere ausdrücklich aufgehoben wird,
– ein neues Testament, das in einem inhaltlichen Widerspruch zum Früheren steht,
– Vernichtung des Testaments (Verbrennen),
– Veränderung des Testaments, wenn dadurch ersichtlich ist, dass es aufgehoben werden soll (Durchstreichen oder Zerreißen) oder
– Rücknahme eines vor dem Notar errichteten Testamentes aus der amtlichen Verwahrung.
Aber Achtung: wenn der Testator das Testament zerreißt oder durchstreicht entstehen sehr oft Beweisprobleme, wenn entweder die Erben oder das Nachlassgericht daran Zweifel haben, ob es der Erblasser selbst war, der das Testament vernichtet oder verändert hat.