Vergütung eines Nachlasspflegers

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 3. Zivilsenat, Beschluss vom 14.01.2010

Leitsatz
Die nach Ausbildungsgrad gestaffelten Stundensätze in § 3 Abs. 1 VBVG können auch eine taugliche Orientierungshilfe – Anhaltspunkt im Sinne von Mindestsätzen – für die Bemessung der Stundensätze bei der Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers im Falle eines vermögenden Nachlasses darstellen. Sie können nach den für die Vergütung eines Nachlasspflegers in § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB festgelegten Kriterien überschritten werden. Die Heranziehung einer auf dieser Grundlage von der Rechtsprechung entwickelten gestaffelten Tabelle, in der nutzbare Fachkenntnisse und Schwierigkeit der Aufgabe angemessen berücksichtigt sind, ist deshalb nicht zu beanstanden.