Erbschleicher – Unrechtbewusstsein fehlt!

In einer großen Anzahl von Erbschleicherfällen können wir immer wieder ein Phänomen feststellen: Den Erbschleichern fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein.

Sie betrügen, sie belügen, sie beurkunden, sie stehlen, sie isolieren, sie betreiben Freiheitsberaubung und fühlen sich immer im Recht.

Wir fragen uns, woran das liegt. Ein wichtiger Grund ist natürlich, dass in Deutschland der Tatbestand der Erbschleicherei ins Strafgesetzbuch nicht aufgenommen wurde. Ein weiterer Grund liegt darin, dass der Erblasser solange einer Gehirnwäsche unterzogen wird, bis dieser ein willenloses Werkzeug in den Händen der Erbschleicher ist und sie ihr Fehlverhalten damit rechtfertigen, dass der Erblasser das alles so wollte.

Der Erbschleicher ist ein Tätertyp, dem jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt. Aus diesem Grund muss man massiv gegen den Erbschleicher mit Experten vorgehen, die sich auf diesem Gebiet auskennen.