Testament unter Bedingung – Sittenwidrig?

Der Inhalt eines Testaments kann auch als Druckmittel auszulegen sein, wodurch das
Testament womöglich sittenwidrig und nichtig wird. Ein Experte, der ein Testament eines
Erbschleichers prüft, sollte nach dieser Zielrichtung auch forschen. Es gilt zwar, dass jeder
Erblasser bei der Errichtung eines Testaments entscheiden kann, was und an wen er vererbt,
es gibt aber auch eine Rechtsprechung, die besagt, dass wenn eine gewisse Verhaltensweise
als Bedingung angesehen wird, also beispielsweise, dass der Erblasser sich eine gewisse
Verhaltensweise durch das Testament erkauft, dass das Testament dann nichtig sein kann. Das
OLG Frankfurt hat einen ähnlichen Fall am 05.02.2019 entschieden, das zwar einen anderen
Fall betrag, aber auch den Inhalt der Grenzen der Testierfreiheit wegen Aufnahme einer
Bedingung im Testament aufzeigte. In dem von OLG entschiedenen Fall hatte der Erblasser
verlangt, dass die Kinder seines Sohnes regelmäßig, also 6-mal im Jahr ihn besuchen sollen,
dann werden sie als Miterbe mit 25 % eingesetzt. Diese Bedingung wurde als nichtig
angesehen. Ähnliche Bedingungen gibt es auch in Erbschleicher-Testamenten.