Der Lastenzuschuss als Wohngeld

Erbschaft_3.jpgIm Gegensatz zum Mieter kann der Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung den Lastenzuschuss als Wohngeld beantragen. Diesen Antrag auf Lastenzuschuss kann aber nur derjenige stellen, der
– Eigentümer eines Eigenheims,
– Eigentümer eine Eigentumswohnung,
– Eigentümer einer Kleinsiedlung oder
– Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbstelle ist.
Unter dem Begriff Eigenheim fallen aber nur Wohngebäude, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben, von denen die eine zum Bewohnen durch die Eigentümer bestimmt ist, während die zweite Wohnung auch eine Anliegerwohnung sein kann. Wenn man also ein Haus mit mehr als 2 Wohnungen besitzt, dann hat man keinen Anspruch auf den Lastenzuschuss. Ausgeschlossen vom Lastenzuschuss ist man auch dann, wenn man allein stehender Erstauszubildender sowie Wehrpflichtiger bzw. Zivildienstleistender ist. Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Kriterien ab:
– Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt rechnen,
– Höhe des Familieneinkommens und
– Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt).
Für die Ermittlung des Einkommens ist vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff, dem Gesamtbruttoeinkommen auszugehen. Das heißt, dass das Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, abzüglich bestimmter Abzugs- und Freibeträge ausschlaggebend ist.
Der Antrag selbst ist bei der örtlichen Wohngeldstelle erhältlich. Der ausgefüllte Antrag wird in der Regel zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden müssen:
– Fremdmittelbescheinigung der Banken,
– Verdienstbescheinigung(en) des Arbeitgebers,
– Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, der SGB II oder SGB XII – Dienststelle
Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren,
– Rentenbescheide,
– BAB- oder Bafög-Bescheide,
– Schwerbehindertenausweise,
– Bescheide über Pflegegeld,
– Nachweise über Unterhalt und
– Nachweise über Kapitalerträge – auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.).