Die drei Heimarten

Rente_1.jpgMan unterscheidet drei Arten von Heimen: das Altenwohnheim, das Altenheim und das Altenpflegeheim. In einem Altenwohnheim gibt es abgeschlossene Wohnungen, in der Regel Appartements, mit einer Kochecke und einem kleinen Badezimmer. Die Bewohner führen ihren Haushalt selbst. Außerdem gibt es Gemeinschaftsräume, sowie Wasch- und Trockenräume. Oft wird auch die Betreuung und Verpflegung vom Heim angeboten. Sollte dies der Fall sein, dann gelten die Schutzvorschriften des Heimgesetztes. In einem Altenheim hingegen, wohnen die Leute in einem Zimmer, in dem sie die Möglichkeit haben, sich kleinere Mahlzeiten herzurichten. Die eigene Haushaltsführung ist sehr eingeschränkt, da beispielsweise kein Wasch- und Trockenraum zur Verfügung steht. In einem Altenpflegeheim werden die Versorgung und die Betreuung der Bewohner umfassend vom Heim übernommen. Die pflegebedürftigen Bewohner können sich lediglich in einer so genannten Teeküche kleinste Mahlzeiten zubereiten und wohnen in Einzel- oder Zweibettzimmern. Dafür gibt es in diesen Heimen Funktionsräume wie Pflegebäder oder Therapieräume.