Rollatoren im Hausflur

Mit zunehmendem Alter sind viele Menschen auf sogenannte Rollatoren, also Gehilfen, angewiesen. Oftmals werden diese Gehilfen im Hausflur abgestellt, um möglichst schnell an sie heran zu kommen. Dies jedoch wiederum gefällt  jedoch einigen Nachbarn nicht.
Das Amtsgericht Hannover hatte deshalb zu entscheiden, ob ein älterer Herr seinen Rollator im Hausflur abstellen darf oder nicht. Das Amtsgericht Hannover entschied zugunsten des Seniors. In den Entscheidungsgründen führte das Amtsgericht aus, dass der ältere Herr den Rollator im Hausflur parken könne, wenn er diesen nicht jedes Mal in seine Wohnung schleppen könne. Dies gelte sogar dann, wenn die vorgeschriebene Mindestbreit des Rettungsweges nicht eingehalten werde, da es im Notfall kein Problem darstelle, den Rollator schnell zu entfernen.
Tanja Stier
Rechtsanwältin