Treppenlift in einem Wohnhaus mit mehreren Eigentümern

Erbschaft_3.jpgDas OLG München hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein zu 80 % gehbehinderter Wohnungseigentümer bei der Eigentümerversammlung den Einbau eines Treppenlifts verwehrt wurde, da der Einbau eine bauliche Veränderung darstellt und hierzu eine einstimmige Entscheidung aller Wohnungseigentümer nötig gewesen wäre. Das Gericht entschied zugunsten des gehbehinderten Eigentümers, da ein Anspruch des gehbehinderten Wohnungseigentümers auf Duldung der baulichen Maßnahme besteht, wenn die bauliche Veränderung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden
Der Beschluss OLG München vom 22.02.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.