1. Haben Sie vielleicht ein Immobilienproblem?
Wenn Sie und Ihr Ehepartner Eigentümer der Immobilie sind, sollten Sie klären, was passiert,
wenn einer der beiden Eheleute stirbt.
a) Es gibt für den anderen Ehepartner ein Wohnrecht.
Unser Hinweis: Extrem gefährlich! Das Wohnrecht endet, sobald Sie in ein Heim
verbracht werden. Betreuer oder Bevollmächtigte versuchen oft auf diese Art und
Weise an das Eigentum zu gelangen, bzw. durch den Eigentumsverkauf zusätzlich
Gelder zu kassieren.
2. Sie haben nichts vereinbart
Ein Partner stirbt, eine andere Person vererbt, beispielsweise ein Kind aus der ersten
Ehe oder ein Fremder durch die normale Erbfolge. Die Gefahr besteht, dass ein anderer
Miteigentümer Ihrer Immobilie wird. Dieser kann die Versteigerung der Immobilie
erreichen. So verlieren Sie ihre Immobilie.
3. Absicherungsmöglichkeiten:
– Bessere Absicherung durch Nießbrauch.
Das bedeutet, Nießbrauch erlischt nicht. Als Vorteil zum Wohnrecht dürfen Sie auch
das Objekt vermieten.
– Verbieten Sie eine Zwangsvollstreckung, solange Sie leben.
– Dies sind sehr kniffelige Rechtsfragen. Die meisten wissen nicht, dass beim Tod eines
Ehepartners, die Erben oder die Kinder aus anderen Ehen, mit der Versteigerung
drohen können.
Wir befassen uns im Rahmen des Forschungsinstituts Stiftung Seniorenwissenschaft seit
Jahrzehnten mit den Alltagsproblemen älterer Menschen, die zu verheerenden Folgen,
insbesondere Freiheitsbeschränkungen und Entrichtungen, führen können. Wenn Sie Interesse
haben, füllen Sie das Beiblatt aus. Wir informieren Sie über die aktuellen Probleme.