Sollte sich der behandelnde Arzt entgegen dem Willen des Patienten weigern, lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, ist die Behandlung nicht mehr von der Einwilligung des Patienten gedeckt, womit sich der Arzt einer Körperverletzung strafbar macht.
Sollte sich der behandelnde Arzt entgegen dem Willen des Patienten weigern, lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, ist die Behandlung nicht mehr von der Einwilligung des Patienten gedeckt, womit sich der Arzt einer Körperverletzung strafbar macht.