Da die beste Vorsorgevollmacht nichts wert ist, wenn der Bevollmächtigte sie nicht finden kann, ist es wichtig einen geeigneten Ort für die Hinterlegung zu finden. Nur durch das richtige Hinterlegen kann auch gewährleistet sein, dass der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht im Fall der Fälle sofort auffinden und verwenden kann. Eine Hinterlegung der Vorsorgevollmacht beim Vormundschaftsgericht ist im Gegensatz zur Hinterlegung der Betreuungsverfügung leider nicht möglich. Vielmehr kann lediglich eine Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer von dem Ersteller selbst beantragt werden, in welchem dann die Informationen über die Existenz, aber nicht über die Inhalte gespeichert werden. Daher sollte für die Vorsorgevollmacht ein sicherer Aufbewahrungsort gesucht werden. Eine Aufbewahrung in der Wohnung ist beispielsweise problematisch, da der Vollmachtgeber dann dafür sorgen muss, dass der Bevollmächtigte jederzeit die Wohnung betreten kann. Dies ist aber nicht ganz ungefährlich, da der Bevollmächtigte dann jederzeit in die Wohnung kann und die Vollmacht an sich bringen und ausnutzen kann, obwohl eine Bevollmächtigung an sich noch gar nicht nötig ist. Am sinnvollsten erscheit es die Vorsorgevollmacht bei einem Rechtsanwalt, zu welchem der Vollmachtgeber Vertrauen hat, zu hinterlegen. Der Namen des Rechtsanwalts sollte dann aber auf alle Fälle dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden, damit er unverzüglich im Rahmen der Vollmacht handeln kann.