Anhörungstermin, Anhörung des Verfahrensbevollmächtigten

Wurde der Verfahrensbevollmächtigte des Betreuten zum gerichtlichen Anhörungstermin weder geladen noch hiervon benachrichtigt, leidet die Anhörung an einem Verfahrensfehler, welche eine erneute gerichtliche Anhörung erforderlich macht.

(BGH, Az.: XII ZB 286/11)