Diese Kompetenzen können in einer Vorsorgevollmacht übertragen werden:
Ausgestaltung der Pflege,
Regelung des Aufenthalts,
Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Versicherungen,
Vermögensverwaltung,
Erledigung finanzieller Angelegenheiten,
Erteilung von Untervollmachten,
Private Korrespondenz und
Vornahme von Schenkungen.