Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz eines sogenannten Kontrollbevollmächtigten. Dieser überwacht die Handlungen des Bevollmächtigten, hierzu steht ihm ein Auskunftsrecht zur Verfügung. Sollte sich dieser nicht im Sinne des Vollmachtgebers verhalten, hat der Kontrollbevollmächtigte das Recht zum Widerruf der Vollmacht und er kann eventuelle Schadensersatzansprüche des Vollmachtgebers durchsetzten.