Ziele der Gesundheitsreform

erstehilfe.jpgNach Absicht des Gestzgebers sollen die Ressourcen im Gesundheitswesen bestmöglich eingesetzt werden. Außerdem soll Über-, Unter- und Fehlversorgung vermieden werden. So sind beispielsweise Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. 
Bei neuen Arzneimitteln erfolgt eine Kosten-Nutzen-Bewertung. Teure oder spezielle Arzneimittel dürfen Ärzte nur verordnen, wenn eine Zweitmeinung eingeholt wurde. Die zweite Meinung erteilen fachlich besonders ausgewiesene Kollegen oder Kolleginnen .
 
Den Apotheken wird die Abgabe von Einzeltabletten erleichtert. In Hospizen oder Pflegeheimen dürfen künftig nicht genutzte Betäubungsmittel für andere Patienten verordnet werden. Das bringt erhebliche Einsparungen, denn derzeit werden jedes Jahr Arzneimittel im Wert von Milliarden weggeworfen.