Unter dem Begriff der Anwartschaft versteht man die rein tatsächliche Aussicht auf einen zukünftigen Rechtserwerb. Bei der Rente erlangt man durch seine Beitragszahlung Werte als Anwartschaften, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zu einem Anspruch auf Zahlung aus der Rentenversicherung werden. Die Rente selbst kann aber nur gezahlt werden, wenn eine gewisse „Höhe“ von Werten besteht. Das heißt, dass nur derjenige einen Anspruch auf Zahlung aus der Rentenversicherung hat, der lange genug eingezahlt hat und dadurch genügend Anwartschaften erhalten hat. Nur derjenige, der bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 Jahren erworben.