In der Praxis geht man davon aus, dass mindestens 50.000 Euro an Stiftungskapital notwendig ist, weil letzendlich das Gründungskapital erhalten beiben muss und die Stiftung nur von den Erträgen leben kann.
Man sollte sich aber dadurch nicht von einer Stiftung abhalten lassen, weil es auch die Möglichkeit einer Zustiftung mit geringeren Kapital oder Sachwert gibt. Die Kester-Häusler Stiftung berät Sie gerne hierüber unverbindlich.