Grundsätzliches Indiz bei einem Testament ist der Wortlaut. Da die Testierfreiheit im deutschen Erbrecht umfassend geschützt wird, ist darüber hinaus der wahre Wille des Erblassers anhand einer Auslegung zu ermitteln, so dass eine Abweichung vom buchstäblichen Sinn des Testamentswortlautes möglich ist. Es werden somit auch die Umstände berücksichtigt, die bei der Errichtung des Testaments den Erblasser bewegt haben könnten. Die Auslegung anhand des wahren Willens ist besonders bei Testamenten notwendig, die nicht durch ausreichend juristische Beratung entstanden sind, da der Laie sowohl die rechtlichen Begriffe als auch die rechtlichen Konsequenz zumeist nicht ausreichend kennt. Um die Umsetzung des Erblasserwillens zu gewährleisten ist aber eine juristische Beratung somit sehr zu empfehlen.