Bei der Auseinandersetzung sind zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen, das sind Erbschaftsschulden aber auch Vermächtnisse. Danach wird anhand der Erbschaftsquote der verbleibende Nachlass unter den Erben aufgeteilt. Hierbei sind auch Ausgleichungsansprüche zu berücksichtigen. Die Erben sind verpflichtet, dasjenige, was sie vor dem Tod des Verstorbenen von ihm erhalten haben, bei der Auseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen. Dies gilt soweit die Schenkung bzw. die Ausstattung auf das Erbe angerechnet werden sollte.