Verschiedene gleichwertige Gegenstände in einem Testament

termin.jpgEs kann der Fall eintreten, dass zum Beispiel einer Person ein bebautes Grundstück, der anderer ein Geldvermögen zugewandt werden soll. Wenn diese Gegenstände nach der Vorstellung des Erblassers nahezu sein gesamtes Vermögen ausmachen, ist regelmäßig von einer Erbeinsetzung auszugehen. Es kann nicht angenommen werden, dass der Gesamtnachlass ohne Erbeinsetzung verteilt werden soll. Sind somit Geldvermögen und Grundstück wertmäßig praktisch gleich, so handelt es sich bei allen Bedachten um Erben und nicht um Vermächtnisnehmer.
Der Beschluss des OLG München vom 21.05.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.