Eigenbedarfskündigung einer 81-jährigen Vermieterin

Erbschaft_3.jpgDas AG Hamburg hat die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung einer 81-jährigen Vermieterin bestätigt, die wegen ihres Alters und den damit verbundenen Alterserscheinungen in die vermietete Wohnung mit Fahrstuhl einziehen möchte, welche zentral gelegen ist und sich in der Nähe ihres Sohnes befindet. Der Eigenbedarfswunsch der Dame setzte sich in einer Abwägung gegenüber den Mieterinteressen trotz 32-jähriger Wohndauer und erheblichen Schwierigkeiten der Ersatzwohnungsbeschaffung durch.
Das Urteil des AG Hamburg vom 05.10.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.