Obwohl sich viele Menschen nicht darum kümmern, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll, ist es wichtig, zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu verfassen. Insbesondere den Angehörigen
Obwohl sich viele Menschen nicht darum kümmern, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll, ist es wichtig, zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu verfassen. Insbesondere den Angehörigen
Angehörige dürfen eine Umbettung der Urne nicht verlangen, wenn der Verstorbene eindeutig den Willen hatte, auf einem bestimmten Friedhof beerdigt zu werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied mit Urteil
Die Pfändung eines Grabsteines ist jedenfalls dann möglich, wenn der Grabstein vom Steinmetz nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde. Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 20.12.2005, Az.: VII ZB 48/05) hatte
Der Sozialhilfeträger (in der Regel das Sozialamt der jeweiligen Stadt) muss die Beerdigungskosten eines Sozialhilfeempfängers nur übernehme, wenn der Unterhaltsverpflichtete leistungsunfähig ist.