Geschäftsunfähige beim Notar

Nach § 15 Absatz 1 Satz der Bundesnotarordnung darf der Notar seine Beurkundungstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Einen solchen Grund beinhaltet nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Beurkundungsgesetz zwar das eindeutige Fehlen der Geschäftsfähigkeit, nicht aber bloße Zweifel hieran.

Die Fotokopie des Testaments

Grundsätzlich gilt, dass privatschriftliche Testamente handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein müssen. Aber auch dann, wenn der Erblasser sein handschriftliches Testament fotokopiert, auf dieser

Der Dreißigste

Nach dem so genannten Dreißigsten, der bereits seit fast 900 Jahren existiert, ist der Erbe gemäß § 1969 BGB verpflichtet, bestimmten Familienangehörigen des Erblassers in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt

Die postmortale Vollmacht

Obwohl das Erbe beim Todesfall zwar unverzüglich mit dem Tod des Erblassers auf die Erben übergeht, können diese erst mit der Erteilung des Erbscheins bzw. nach der Testamentseröffnung über das Vermögen des Erblassers

Das Berliner Testament

Man spricht von einem so genannten Berliner Testament, wenn die Ehegatten in einem Testament regeln, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe des zuerst versterbenden Ehegatten sein soll und dass der

Die Testamentseröffnung

Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, dann muss derjenige, der dieses in Besitz hat, das Testament unverzüglich, nachdem er vom Tod des Erblassers erfahren hat, an das Nachlassgericht abliefern. Das Nachlassgericht ist

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